Derzeit verursacht die ePetition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten einen ganz schönen Wirbel. Unzählige Artikel und Meinungen kann man darüber lesen. Wer in das Thema einsteigen möcht, den empfehle ich den Text von Anke. Dort gibt es auch eine sehr gute Sammlung weiterer Links, um mehr Informationen zu bekommen.
Ich möchte nur noch folgendes ergänzen, Frau Dr. Ursula von der Leyen hat am Mittwoch den 25. März 2009 laut Plenarprotokoll den “Internet – unerfahrenen(?)” Bundestagsabgeordneten eine Sperrungen von Internetseiten mit “bösem” Inhalt folgendermaßen erklärt:
Zur technischen Umsetzbarkeit. Man muss sich das in etwa so vorstellen, als wenn man ein Telefon hat, dessen Stecker aus der Wand gezogen ist: Man kann den Hörer abheben und eine Nummer wählen; eine Verbindung wird jedoch nicht aufgebaut. Das ist das Grundprinzip: schon im Ansatz zu sperren, um jeglichen Zugang zu diesem Markt unmöglich zu machen.
Dieser Vergleich ist natürlich totaler Quatsch und zeigt ganz gut, welcher Grad der Unwissenheit bei Politikern scheinbar herrscht. Wenn bei meinem Telefon der Stecker gezogen ist, dann kann ich keinen mehr anrufen, dass kann ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein (oder doch?) Und nehmen wir mal an, sie meinte es etwas anders, nämlich das der Stecker bei einem “verbotenen” Telefonanschluß gezogen wird, dann würden wir uns alle freuen, weil es genau das ist, was wir wollen, nämlich entfernen der verbotenen Inhalte. Leider ist es aber nicht so.
Würde man einen korrekten Vergleich mit einem Telefon anstellen, müßte das in etwas so klingen.
Zur technischen Umsetzbarkeit. Man muss sich das in etwa so vorstellen, als wenn jeder ein Telefon hat, in dem eine Vermittlungsstellen eingestellt wurde. Jeder Anruf läuft über diese Vermittlungsstelle. Einige Vermittlungsstellen haben sich bereit erklärt, bestimmte Rufnummern die angewählt werden an einen BKA – Anrufbeantworter umzuleiten. (Will man das umgehen, stellt man am Telefon nur eine andere Vermittlungsstelle ein). Das ist das Grundprinzip: den Besuch bestimmter Seiten zu behindern, um einen Zugang zu diesem Markt zu erschweren.
Auch ich stelle mir (wie tausende anderer) die Frage, warum diese ineffektive “Behinderung” unbedingt durchgesetzt werden soll, da es der erste Schritt einer Zensur des Internets ist und damit ein Grundrecht in Gefahr gerät. Wäre einsehbar, was warum gesperrt wird, wäre es vielleicht noch vertretbar. Das ist aber nicht vorgesehen, das Gesetz öffnet einer willkürlichen Sperrung Tür und Tor. Warum wird nicht vielmehr massiv versucht, national und international gegen die Menschen vorzugehen, die verbotene Inhalte ins Internet stellen?
Bis zum 16.6.2009 kann man noch die Petition zeichnen.

